IT-Sicherheitsschulungen für Praxen
Erfüllen Sie die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V mit unseren maßgeschneiderten Schulungen für Ihr Praxisteam
Warum Schulungen wichtig sind
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V fordert explizit, dass das Praxispersonal im sicheren Umgang mit der Praxis-IT geschult wird. Diese Anforderung gilt für alle Praxisgrößen.
Gemäß der IT-Sicherheitsrichtlinie müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Unsere Schulungsmodule
- Erkennen von Phishing und Social Engineering
- Sicherer Umgang mit Passwörtern
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Sichere Nutzung mobiler Geräte
- Strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Sichere Vergabe von Zugriffsrechten
- Prozesse bei Ausscheiden von Mitarbeitern
- Dokumentation und Nachweisführung
- Erkennen von Spam und Phishing E-Mails
- Umgang mit verdächtigen Anhängen
- Sichere E-Mail-Kommunikation
- Mehrprozesse bei Sicherheitsvorfällen
- Schulungen für IT-Verantwortliche
- Schulungen für medizinisches Personal
- Schulungen für Verwaltungspersonal
- Schulungen für Praxisleitung
Vorteile unserer Schulungen
Unsere Schulungen erfüllen alle Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V und werden regelmäßig an aktuelle Vorgaben angepasst.
Wir vermitteln praxisnahe Inhalte mit konkreten Handlungsempfehlungen, die direkt im Praxisalltag umgesetzt werden können.
Wir passen unsere Schulungen an Ihre spezifische Praxissituation an und berücksichtigen Ihre vorhandene IT-Infrastruktur.
Wir bieten Schulungen vor Ort in Ihrer Praxis oder online per Videokonferenz an, je nach Ihren Präferenzen und zeitlichen Möglichkeiten.